Wichtige Hinweise

Hinweise zu Führerscheinpflicht, Mindestalter usw.
Hier finden Sie alle wichtigen Hinweise zu Mindestalter, Führerscheinpflicht, Zulassung, Helmpflicht und Nutzung der verschiedenen E-Fahrzeuge. Alle genannten Angaben beziehen sich auf Deutschland.
- Kein Mindestalter
- Führerscheinfrei
- Keine Versicherungs- und Kennzeichenpflicht
- Keine Helmpflicht
- Steuerfrei
- Nutzung auf Fahrradwegen und Straßen ohne Mindestgeschwindigkeit
- Mindestalter 16 Jahre (§ 10 FeV)
- Führerscheinfrei
- Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h, maximale Breite von 110 cm, maximales Leergewicht von 300 kg, maximales Gesamtgewicht von 500 kg, elektrischer Antrieb, max. ein Sitz
- Es besteht Versicherungs- und Kennzeichenpflicht (Mofa-Kennzeichen aus Metall). Eine EU-Betriebserlaubnis (COC) und ein TÜV-Gutachten liegt dem Fahrzeug bei. Mit diesen Zertifikaten kann bei der Versicherung oder einer Bank ein Kennzeichen bezogen werden.
- Keine Helmpflicht
- Krankenfahrstühle, die schneller als 6 km/h fahren, müssen hinten mit einer reflektierenden Warntafel ausgerüstet werden.
- Steuerfrei
- Nutzung auf Gehwegen und in Fußgängerzonen mit Schrittgeschwindigkeit (max. 6 km/h), auf Straßen ohne Mindestgeschwindigkeit und für Mofas freigegebene Radwege.
- Mindestalter 15 Jahre (§ 10 FeV)
- Eine Mofa-Prüfbescheinigung wird benötigt.
AUSNAHME: Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind benötigen keine Mofa-Prüfbescheinigung und keinen Führerschein. - Es besteht Versicherungs- und Kennzeichenpflicht (Mofa-Kennzeichen).
Eine EU-Betriebserlaubnis (COC) liegt dem Fahrzeug bei. Mit diesem Zertifikat kann bei der Versicherung oder einer Bank ein Kennzeichen bezogen werden. - Es besteht keine Helmpflicht für Führer von Krafträdern, die keine höhere bauartbedingte Geschwindigkeit als 20 km/h erreichen (6. Ausnahmeverordnung zur StVZO v. 24.03.1994).
- Steuerfrei
- Nutzung auf Straßen ohne Mindestgeschwindigkeit und für Mofas freigegebene Radwege.
- Mindestalter 15 Jahre (§ 10 FeV)
- Eine Mofa-Prüfbescheinigung wird benötigt.
AUSNAHME: Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind benötigen keine Mofa-Prüfbescheinigung und keinen Führerschein (nur bei 2- und 3-rädrigen Fahrzeugen). - Es besteht Versicherungs- und Kennzeichenpflicht (Mofa-Kennzeichen aus Metall). Eine EU-Betriebserlaubnis (COC) liegt dem Fahrzeug bei. Mit diesem Papier kann bei der Versicherung oder einer Bank ein Kennzeichen bezogen werden.
- Es besteht Helmpflicht (sofern kein Sicherheitsgurt angelegt ist).
- Steuerfrei
- Nutzung auf Straßen ohne Mindestgeschwindigkeit und für Mofas freigegebene Radwege.
- Mindestalter 16 Jahre (§ 10 FeV)
- Führerschein Klasse AM wird benötigt. Die Klasse AM ist Bestandteil der Führerscheinklassen A, B und T.
- Es besteht Versicherungs- und Kennzeichenpflicht (Mofa-Kennzeichen aus Metall). Eine EU-Betriebserlaubnis (COC) liegt dem Fahrzeug bei. Mit diesem Papier kann bei der Versicherung oder einer Bank ein Kennzeichen bezogen werden.
- Es besteht Helmpflicht (sofern kein Sicherheitsgurt angelegt ist).
- Steuerfrei
- Nutzung auf Straßen ohne Mindestgeschwindigkeit und für Mofas freigegebene Radwege.
Alle Fahrzeuge, die im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden, sind versicherungs- und kennzeichenpflichtig. Eine Zulassung bei der Zulassungsstelle muss für die von uns angebotenen Fahrzeuge NICHT durchgeführt werden!
Mit der Lieferung erhalten Sie bei straßenverkehrszugelassenen Fahrzeugen eine EU-Betriebserlaubnis (COC = Certificate of Confirmity). Mit diesem Dokument können Sie bei jeder Versicherung oder Bank ein Versicherungskennzeichen beantragen.
Die in dem Dokument und auf dem Fahrzeug angegebene Fahrzeug-Identifizierungsnummer braucht die Bank bzw. Versicherung für den Versicherungsschein.
Außerdem muss der Hersteller des Fahrzeuges eingetragen werden – sollte Ihre Bank oder Versicherung den Hersteller nicht finden, muss folgendes eingetragen werden:
Hersteller des Fahrzeuges: SONSTIGE KFZ-HERSTELLER
Hersteller-Schlüssel-Nr.: 0901
Fahrzeuge bis max. 6 km/h sind in der Regel von der Versicherungspflicht befreit, sollte aber in der privaten Haftplicht mitversichert werden. Hierzu reicht in der Regel eine Information an Ihre Privathaftpflichtversicherung. Es wird kein Kennzeichen benötigt.